Jede irische Limited Company hat verschiedene, gesetzlich verankerte Berichts- bzw. Veröffentlichungspflichten, denen die Geschäftsleitung nachkommen muss, da ansonsten die Gesellschaft mit Bußgeldern belegt oder/und von Amts wegen wieder gelöscht wird.
Diese Pflichten sind grundsätzlich jeder Limited auferlegt, egal ob die Gesellschaft nach der Gründung eine Geschäftstätigkeit aufnimmt oder inaktiv ist, und ebenso spielt es keine Rolle, ob die Limited in Irland oder außerhalb von Irland tätigt ist.
Im Wesentlichen umfassen die Pflichten das Folgende:
Der Annual Return ist eine Art jährlicher Gesellschaftsbericht, der zum Zweck hat, die beim Companies Registration Office hinterlegen Angaben aktuell zu halten und dem CRO zu signalisieren, dass die Gesellschaft noch in Gebrauch ist. Er muss erstmals sechs Monate nach Gründung der Gesellschaft abgegeben werden und ab dann weiter im 12-Monats-Turnus.
Ebenso wie Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften zum Beispiel beim deutschen Bundesanzeiger veröffentlicht werden müssen, so sieht auch die irische Gesetzgebung die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen - in Irland Financial Statements genannt - beim Companies Registration Office (CRO) vor.
Ebenfalls jährlich muss eine Steuererklärung beim irischen Finanzamt eingereicht werden. Es sei denn es liegt keine Steuerpflicht in Irland vor, was insbesondere der Fall ist, wenn eine Limited in DE/AT/CH oder in anderen Ländern betrieben wird und in Irland keine feste Betriebsstätte vorhanden ist, worüber das irische Finanzamt jedoch informiert werden möchte.
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